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E-Bilanz

Nach dem BilMoG gibt es nun eine weitere Herausforderung für bilanzierende Unternehmen: Die E-Bilanz! Was ist bei der elektronischen Übermittlung von Aktiva und Passiva zu beachten und welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden? Die neue Präsentationsunterlage zu diesem Thema unterstützt Sie dabei, Ihre Mandanten zu diesem Thema fachkundig und verständlich zu informieren.

Nachdem der digitale Datenaustausch bereits bei Steuererklärungen, Umsatz- und Lohnsteuerdaten zum Alltag gehört, macht der Gesetzgeber einen weiteren Schritt in Richtung E-Government. Abbau unnötiger Bürokratie – lautet das Ziel. Konsequenz: Die E-Bilanz. Sie bringt Änderungen und neue Pflichten für bilanzierende Unternehmen – und damit für eine Vielzahl Ihrer Mandanten. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, scheint die E-Bilanz beschlossene Sache. Härtefallregelungen, Sanktionen, Software und Taxonomie sind nur einige Aspekte, mit denen sich Ihre Mandanten in diesem Zusammenhang beschäftigen sollten. Nur so können sie sicher sein, den Anforderungen des Gesetzgebers pünktlich zum Stichtag gerecht zu werden.

Inhaltsverzeichnis:

1. E-Bilanz - Was ist das?

2. Sinn und Zweck

3. Anwendungszeitpunkt

4. Anwendungspflicht

5. Ausnahmen von der Verpflichtung (Härtefallregelung)

6. Sanktionen bei Verstoß gegen die Verpflichtung

7. Inhalt und Format der E-Bilanz
7.1 Inhalt der E-Bilanz
7.2 Format der E-Bilanz
7.3 Taxonomie am Beispiel

8. Handlungsnotwendigkeiten der Unternehmen

9. Checkliste

10. Vorteile (Finanzamt) und Nachteile (Unternehmen)

11. Ausblick

12. Zusammenfassung